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Immobilienverkauf – diese groben Fehler sollte man vermeiden

Geschrieben von HF Marbella auf 5. März 2019
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Marbella ist der ideale Ort in Spanien mit Internationalität sich in exklusiver Umgebung und bei angenehmen Ganzjahresklima zu Entspannen und Wohlzufühlen, egal ob Sie eine Ferienimmobilie, einen Dauerwohnsitz oder einen Altersruhesitz suchen. Immobilienbesitzer und Urlauber erfreuen sich in Marbella das ganze Jahr über bei angenehmen Klima über eine interessante kulturelle und sportliche Infrastruktur, egal ob Golfen, Tennis, Reiten, Polo, Wassersport und vieles mehr.

Dennoch ist auch in Marbella der Immobilienmarkt sehr belebt. Vielleicht bietet sich jetzt gerade die Chance, den bestmöglichen Verkaufspreis für Ihre Immobilie zu erzielen? Oder Sie sind aufgrund von privaten Geschehnissen zur Veräußerung gezwungen? Beim Verkauf können kleine Unachtsamkeiten manchmal teuer werden. Aus diesem Grund haben haben wir die häufigsten Fehler beim Immobilienverkauf in Marbella (Spanien) für Sie zusammengestellt und zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte, wie Sie diese vermeiden:

  • Die Immobilie von ihrer besten Seite zeigen! Gerade bei größeren Anwesen kann Home-Staging helfen. Die Immobilie wird dabei so her gerichtet, dass sie auf den Bildern perfekt aussieht.
  • Sind alle notwendigen Unterlagen da? Fehlende Unterlagen erwecken Misstrauen und können potenzielle Käufer vergraulen. Ein Makler Ihres Vertrauens, der Sie professionell und ehrlich berät, nimmt Ihnen diese Arbeit (bis hin zum Notar) natürlich ab. Die wichtigsten Unterlagen zum Verkauf in Marbella, haben wir Ihnen etwas weiter unten zusammengefasst.
  • Auch wichtig ist der Aftersales Service unseres Unternehmens für Sie, weil Sie vielleicht nicht die Landessprache sprechen oder nicht mit den Gepflogenheiten des Landes vertraut sind. Egal ob Sie ein Apartment, ein Penthaus , eine Villa, ein Grundstück oder ein Investment tätigen wollen oder Ihre Immobilie verkaufen wollen – geben Sie Ihr Mandat an den Makler Ihres Vertrauens, der auch Ihre Sprache spricht und versteht was Sie wollen. Ob nun in deutsch und schwiizerdütsch, spanisch, englisch, französisch oder italienisch.
  • Finden Sie den perfekten Verkaufsweg! Es gibt Agenturen, die sich mit Versteigerungen beschäftigen und sicher gibt es Immobilien Schnäppchen in Marbella, die mit viel Glück dort gefunden werden können. Dieses ist jedoch ein sehr spezieller Markt, den wir kaum bedienen. Jedoch können wir Ihnen Schnäppchen bzw. besondere Angebote in Marbella vorstellen- rufen Sie uns gerne an, wir beraten Sie.
  • Verkaufen Sie mit dem richtigen Partner! Es gibt Verkäufer, die bevorzugen ihre Immobilie ohne Makler zu verkaufen, um das Maklerhonorar zu sparen. Wir als Makler mit langjähriger Erfahrung prüfen die Bonität der Kunden, den wir Ihnen vorstellen in einem Verkaufsfall und schützen Sie vor Betrügern und Hochstaplern, die leider auch in Marbella unterwegs sind.
  • Veranschlagen Sie den bestmöglichen Verkaufspreis! Ein marktgerechte Preis ist wichtig, um zu lange Verkaufszeiten und unnötige Besichtigungen zu verhindern. Bei uns wird der Kunde qualifiziert, um die richtige Immobilie zu finden und genauso wird der potentielle Käufer qualifiziert, ob die Immobilien auch die Anforderungen des Käufers erfüllen.

> Verschaffen Sie sich einen Überblick – hier die aktuellen Immobilien zum Verkauf in Marbella.

Unterlagen für den Verkauf

Gemäß spanischem Gesetz bezüglich des Verkaufs von Immobilienobjekten durch eine dritte Partei, sind wir verpflichtet, bestimmte Dokumente in unseren Akten zu halten, bevor wir ein Objekt zum Verkauf anbieten dürfen.

  1. Kopie der “Escritura“ (Eigentumsurkunde) oder Kopie der „Nota Simple“ (Grundbuchauszug)
  2. Kopie von NIF/DNI/Pass von Ihnen bzw. der Gesellschaft
  3. Kopie Ihres letzten Zahlungsbeleges der I.B.I. (Grundsteuer)
  4. Kopie der Erstbewohnbarkeitsbewilligung (Licencia de Primera Ocupación)
  5. Verkaufsauftrag
  6. Energie-Effizienz-Zertifikat

Preise und Steuern

Die Pr0visionsregelung für den Makler ist in Spanien so fest gelegt, dass Sie immer vom Verkäufer gezahlt wird. Der Verkäufer erteilt an den Makler seines Vertrauens einen Verkaufsauftrag, der Exklusiv auf eine bestimmte Zeit geschlossen wird und nach Ablauf dieser Frist ausläuft oder gekündigt werden kann. Es gibt auch die normalen Verkaufsaufträge, die zulassen, dass mehrere Makler z.B. mit verschiedenen Nationalitäten beauftragt werden.

Wichtig ist, dass alle beauftragten Makler zum gleichen Verkaufspreis anbieten, denn durch das Internet, welches heute die häufigste und erfolgreichste Plattform ist um Immobilien jeder Art zu präsentieren, ist für jeden zugänglich und würde sehr schnell die unterschiedlichen Kaufpreise preisgeben.
Die Provisionshöhe ist normal 5% plus MwSt. und je nach Verkaufsauftrag ob Exklusiv- bzw. Alleinauftrag nach oben offen.

Ratgeber für den Kauf bzw. Verkauf in Marbella

Bei dem Erwerb einer Immobilie in Andalusien fallen folgende Nebenkosten an:

  • VAT (IVA): 10%
  • Grunderwerbssteuer (ITP):
    • 8% bis 400.000 Euro
    • 9% von 400.000 bis 700.000 Euro
    • 10% ab 700.000 Euro

Die Mehrwertsteuer (neue Objekte) schliesst die Grunderwerbssteuer (gebrauchte Objekte) aus; bei neuen Objekten fällt zusätzlich die sog. Stempelsteuer in Höhe von 1,5 % an. Bei Geschäftslokalen und Grundstücken beträgt die Mehrwertsteuer je nach Situation 10% oder 21%.

  • Notar- und Grundbuchkosten: Für Notare und Eigentumsregister gibt es eine Gebührenordnung, die Gebühren in Abhängigkeit vom Wert und Umfang der Urkunde vorschreibt. Bei einem Kaufpreis von EUR 500.000 betragen die Notar- und Registerkosten ca. EUR 1.000,-.
  • Anwaltskosten: Die Anwaltskosten bewegen sich in Abhängigkeit von dem Kaufpreis und dem Umfang der Tätigkeit bei ca. 1 % des Kaufpreises.

Das Grundbuch nach mitteleuropäischer Auffassung gibt es in Spanien nicht. Es nennt sich “Registro de la propiedad”, also einfach “Eigentumsregister”. Die Eintragung einer Immobilie ist nicht obligatorisch. An der Costa del Sol und besonders in MARBELLA ist die Grundbuchsituation dank der vielen Investitionen jedoch den mitteleuropäischen Verhältnissen angepasst worden, und somit ist es in unserem Immobilienalltag unvorstellbar, ein nicht im Grundbuch eingetragenes Objekt zu bearbeiten.

Die Eintragung ins Eigentumsregister geht über die notarielle Beurkundung des Verkaufsgeschäfts. Käufer und Verkäufer schliessen bei Einigung normalerweise vorerst einen Options- oder privatwirtschaftlichen Vertrag ab, der bereits verbindlich ist. Im Normalfall wird zu diesem Zeitpunkt eine Anzahlung bzw. Option von ca. 10 % geleistet. Bei Zahlung der Restsumme gehen Käufer und Verkäufer oder deren bevollmächtigte Vertreter zum Notar und unterzeichnen die “Escritura” (notarielle Besitzurkunde).

Danach stellt das Notariat die “Copia simple de la escritura“ aus. Der eigentliche Notarvertrag, die ”Copia autorizada”, geht über Umwege (Finanzamt, Gemeinde) zum Grundbuchregister zur definitiven Eintragung. Gerne sind wir Ihr Partner beim Kauf und Verkauf Ihrer Immobilie hier in und um Marbella.

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Wir sind Ihr Partner und beraten Sie bei der Preisfindung durch eine umfangreiche Marktanalyse und machen Ihnen Vorschläge unseres erfolgreichen Vermarktungskonzeptes. Auch schalten wir auf Wunsch für die schnelle und erfolgreiche Vermarktung  internationale Kollegen unseres Vertrauens und unseres umfangreichen Netzwerkes dazu. Rufen Sie uns gerne an – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Unsere Beratung und Einschätzung ist für Sie kostenfrei – ein Service, den wir Ihnen als Makler mit langjähriger Präsenz in Marbella bieten.

► Sie haben direkt Fragen? Dann knüpfen Sie Kontakt mit uns!

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